Schwerbehinderung und kündigung

Kündigung Schwerbehinderter ohne Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung unwirksam Eine Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung ist bei der Kündigung von schwerbehinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zwingend erforderlich. Arbeitgeber müssen dies bei jeder Kündigung beachten: Nach § Abs. 2 SGB IX gilt, dass die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen, die der. 1 Es müssen wichtige Gründe vorliegen, die die Weiterbeschäftigung unmöglich machen Was ist bei der Kündigung schwerbehinderter Arbeitsnehmer zu beachten? Eine Kündigung trotz Schwerbehinderung setzt die vorherige Zustimmung des Integrationsamtes voraus. Fehlt diese, gilt die Kündigung in der Regel als unwirksam und kann vor dem Arbeitsgericht angefochten werden. 2 Kurz & knapp: Kündigungsschutz für Schwerbehinderte Ist man mit Grad 50 Schwerbehinderung unkündbar? Ab 50 GdB Schwerbehinderung ist ein Kündigungsschutz zu besonderen Bedingungen vorgeschrieben. Unkündbar sind Menschen mit schwerer Behinderung und ihnen gleichgestellte Personen jedoch nicht. 3 Der Gesetzgeber will die Arbeitsplätze sichern 4 Der Arbeitgeber muss versuchen, alternative Beschäftigungen anzubieten Zustimmung zur Kündigung Schwerbehinderte Menschen besitzen im Arbeitsleben einen besonderen Kündigungsschutz. Der besondere Kündigungsschutz bedeutet aber nicht, dass eine Kündigung nicht möglich ist. Jedoch müssen Sie als Arbeitgeber vor der Kündigung des Arbeitsverhältnisses die Zustimmung des Integrationsamtes einholen. In Bayern erteilt das ZBFS-Inklusionsamt diese Zustimmung, da. 5 Die Kündigungsfrist kann durch die Schwerbehinderung verlängert sein 6 Eine Entlassung wegen der Behinderung selbst ist unzulässig 7 Das Amt prüft die soziale und fachliche Eignung des Arbeitnehmers 8 Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben das Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben 9 Betroffene sollten sich frühzeitig rechtlich beraten lassen Wartezeit und Diskriminierungsverbot: In den ersten sechs Monaten eines Arbeitsverhältnisses (sowie in Kleinbetrieben mit 10 oder weniger Beschäftigten) greift das KSchG nicht. Innerhalb dieser Wartezeit kann der Arbeitgeber prinzipiell ohne Angabe von Gründen kündigen. Allerdings dürfen auch während der Wartezeit schwerbehinderte Beschäftigte nicht diskriminiert werden. Eine Kündigung. 10 Menschen mit Schwerbehinderung genießen besonderen Kündigungsschutz 12