Abgabe zur vermögensauskunft Will der Gerichtsvollzieher von Ihnen eine Vermögensauskunft, müssen Sie diese abgeben. Tun Sie das nicht oder machen Sie falsche oder unvollständige Angaben (egal, ob vorsätzlich oder fahrlässig), machen Sie sich strafbar. 1 Falsche Angaben können rechtliche Konsequenzen haben Wann darf der Gläubiger die Abgabe einer Vermögensauskunft verlangen? Weil die Vermögensauskunft bereits eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung ist, darf der Gläubiger die Abgabe dieser eidesstattlichen Erklärung erst beantragen, wenn er eine titulierte Geldforderung gegen den Schuldner besitzt. 2 Wie ist das Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft? Normalerweise werden Sie vom Gerichtsvollzieher eingeladen, in seinem Büro zu erscheinen. Es kann aber auch sein, dass Sie die Auskunft zuhause abgeben sollen. Dagegen können Sie sich mit einem Widerspruch binnen einer Woche wehren. 3 Sie soll eine faire Lösung ermöglichen 4 Beachten Sie die Fristen genau Was tun gegen Vermögensauskunft? Gegen die Abgabe der Vermögensauskunft in Ihrer Wohnung können Sie innerhalb einer Woche Widerspruch einlegen. Sie werden dann in die Geschäftsräume des Gerichtsvollziehers eingeladen. 5 Im Zweifel holen Sie rechtlichen Rat ein 6 Die Auskunft erfolgt oft eidesstattlich 7 Man muss alle Vermögenswerte wahrheitsgemäß angeben 8 Diese Auskunft ist gesetzlich vorgeschrieben 9 Nach neuem Recht besteht die Pflicht des Schuldners zur Erteilung der Vermögensauskunft bei Vorliegen der Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung gemäß § c ZPO von vornherein, wenn der Gläubiger einen entsprechenden Auftrag nach § a ZPO erteilt. 10