Vorsorgevollmacht wann wirksam

Wann wird die Vollmacht wirksam? Grundsätzlich wird eine Vorsorgevollmacht wirksam, sobald Sie diese ausgestellt und unterschrieben haben. Wollen Sie jetzt Regelungen über die Wirksamkeit der Vollmacht treffen, sollten Sie dies aber nicht in der Urkunde selber tun. 1 Eine ärztliche Bescheinigung ist hierfür meist nötig Während eine Vorsorge­vollmacht sofort wirksam werden kann und ohne gericht­liche Kontrolle gilt, tritt eine Betreuungs­verfügung erst dann in Kraft, wenn das Betreuungs­gericht einen rechtlichen Betreuer bestellt [2]. 2 Eine Vorsorgevollmacht tritt erst in Kraft, wenn der Vollmachtgeber handlungsunfähig ist. Der Hauptzweck einer Vorsorgevollmacht ist die Wahrung der Selbstbestimmung. 3 Der Wille der vollmachtgebenden Person ist zentral 4 Sie tritt in Kraft, wenn die Person selbst nicht mehr handeln kann Grundsätzlich wird eine Vollmacht mit Erstellung und Zugang wirksam. Da eine Vorsorgevollmacht an sich erst eine in der Zukunft eintretende Versorgungsbedürftigkeit regeln will, ist zu überlegen, ob die Vollmacht erst mit Eintritt einer aufschiebenden Bedingung Wirksamkeit erlangen soll. 5 Sie gilt, sobald die eigene Entscheidungsfähigkeit nachweislich fehlt 6 Die Umstände bestimmen also den genauen Zeitpunkt 7 Dies ist ein wichtiger Schutz für die betroffene Person 8 Es gibt keine starre Altersgrenze für die Wirksamkeit 9 Erstellen kann jeder eine Vorsorgevollmacht, wirksam ist sie allerdings nur, wenn der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist. Er muss damit in der Lage sein, seinen Willen frei zu bilden und artikulieren – das gilt beim Erstellen der Vollmacht ebenso wie beim Aufheben oder einer Veränderung. 10 Eine Vorsorgevollmacht wird oft erst in Notfällen wirksam 11